Auffüllung und Deponie
Sämtliche Abbaustellen müssen wieder auf das ursprüngliche Niveau aufgefüllt und hinsichtlich der ursprünglichen Nutzungsart (Landwirtschaft oder Wald) rekultiviert werden. Für die Auffüllung darf nur unverschmutztes Aushubmaterial verwendet werden, das bei der Erstellung von Baugruben bei Neubauten zum Vorschein kommt.
Nach erfolgter Auffüllung werden Unter- und Oberboden wieder schichtweise aufgetragen. Nach einer Begrünung mit tief wurzelnden Pflanzen und einigen Jahren schonender Arbeitsweise erlangt der neue Boden wieder seine ursprüngliche Vitalität. Rekultivierte Böden sind oftmals sogar besser als die ursprünglichen.
Rund 10% aller Abbaustellen eignen sich für die Ablagerung von inerten Bauabfällen. Dabei handelt es sich einerseits um nicht rezyklierbare Bauabfälle (z. B. Beton mit angeklebter Isolation oder mit zu viel Armierungseisen) und andererseits um Inertstoffe (z. B. verunreinigtes Aushubmaterial oder industrielle Nebenprodukte). Wichtigste Voraussetzung für die Zulassung einer Inertstoffdeponie ist ein undurchlässiger Untergrund.