Freiwillige Naturschutzleistungen in Kiesgruben und Steinbrüchen

2007 schloss die Branche mit der kantonalen Natur­schutz­behörde (ANF) eine wegweisende Vereinbarung ab, welche im Jahr 2015 erneuert wurde. Die Branche verpflichtet sich zu umfangreichen Natur­schutz­leistungen an ihren Betriebsstandorten. Im Gegenzug profitiert sie von einer Flexibilisierung des behördlichen Vollzugs. Die Vereinbarung gilt nur für Betriebe, die Mitglieder des KSE Bern sind. Für die Umsetzung und Kontrolle der Branchenvereinbarung ist die Stiftung Landschaft und Kies – die Naturschutzorganisation der Branche – beauftragt. 

Die Natur­schutz­arbeit an den rund 100 einbezogenen Stand­orten läuft auf einem professionellen Niveau ab (siehe Hand­buch) und ist auf die allgemeine Förderung der Bio­diversität und den Erhalt von stark bedrohten Tier- und Pflanzenarten fokussiert. Für den korrekten Einbezug der Branchenvereinbarung in die Planverfahren für Abbau- und Deponieprojekte wurde zusammen mit den Behörden ein Leitfaden und entsprechende Muster erarbeitet (UVB und ÜO).

Dank einer engagierten Umsetzung konnten bereits im ersten Kontrollbericht 2012 gute Resultate präsentiert werden. Der zweite Kontrollbericht 2017 und der dritte Kontrollbericht 2022 bestätigen das gute Funktionieren dieses schweizweit einmaligen Naturförderprogramms.

Leistungen der Branche

  • Umfassende Lebensraum- und Artenförderung mittels Zielvorgaben an allen rund 100 Standorten der KSE-Mitglieder.
  • Mindestens 15 % der offenen Betriebsflächen über alle Standorte sind ökologisch wertvoll.

Leistungen ANF

  • Verzicht auf 10 % ökologischen Ausgleich nach dem Abbau.
  • Verzicht auf Unterschutzstellung von durch den Abbau entstandenen Naturwerten.

Gemeinsame Leistungen der Vertragspartner

  • Erfolgskontrolle: Gemeinsamer Kontrollbericht alle 5 Jahre.
  • Nach dem Abbau; Folgenutzung: Gemeinsames Bemühen um den Erhalt eines Teils der geschaffenen Naturwerte oder eines Beitrags zur landschaftlichen Vernetzung.

Die Vereinbarung und deren Umsetzung unterstehen einem laufenden Optimierungs­prozess. Dieser wird von einer Steuerungs­gruppe, der Vertreter und Vertreterinnen der Behörden und der Branche angehören, geleitet.

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