Öffentliches Interesse

Die Ausganglage ist klar. Rohstoffe gehören zur Grundversorgung und sollten der Gesellschaft zu wirtschaftlichen Preisen zur Verfügung stehen. Die Politik müsste grösstes Interesse daran haben, dies zu ermöglichen.

Lebenswichtige Rohstoffe

Gem. Landesverordnungsgesetz gehören Rohstoffe wie Kies und Sand zu den lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen unseres Landes (Art. 2a LVG).

Die Raumplanung ist verantwortlich

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verpflichtet die öffentliche Hand, mit den Massnahmen der Raumplanung eine ausreichende Versorgung des Landes zu sichern. Dazu gehören insbesondere auch die Versorgung mit Baurohstoffen und die Entsorgung der Bauabfälle. Zudem verlangt das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) von den Kantonen eine Abfallplanung, worin sie u. a. den Bedarf für Deponien und die Standorte festlegen.

Von kantonalem und nationalem Interesse

Gemäss Sachplan Abbau, Deponie und Transport (ADT) bildet die gute Verfügbarkeit von Abbauprodukten und Entsorgungsmöglichkeiten eine Grundvoraussetzung, damit sich Bauprojekte der öffentlichen Hand und des Privatsektors wirtschaftlich realisieren lassen (Grundsatz 4). Diese gute Verfügbarkeit ist also für eine gesunde und prosperierende Wirtschaft im Kanton Bern von hoher Bedeutung. Aus diesem Grund strebt der Kanton Bern eine weitgehende Eigenversorgung mit Baurohstoffen und eine entsprechende Entsorgung der mineralischen Bauabfälle innerhalb des Kantonsgebietes an (Grundsatz 1). Er attestiert der ausreichenden Ver- und Entsorgung, welche letztlich auf der Ver- und Entsorgung der Regionen beruht, kantonales und sogar nationales Interesse (Grundsatz 2).

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